AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Play Bay GmbH, Große Reichenstraße 27, 20457 Hamburg, nachfolgend Play Bay genannt.

  1. Geltung

    1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle Verträge der Play Bay GmbH, Große Reichenstraße 27, 20457 Hamburg (im Folgenden „Play Bay“) über die Nutzung von Räumen und Freiflächen, für die Erbringung veranstaltungsbegleitender Dienstleistungen sowie für die Bereitstellung mobiler Einrichtungen

    1.2. Der Betreiber wird diese AGB im Eingangsbereich der Play Bay Fläche (im Folgenden „Bay“) ausliegen. Für den Fall, dass der Betreiber online Vertragsabschlüsse anbietet, sind diese auch auf der Website abrufbar.

    1.3. Kunden sind jene Personen, die aufgrund eines mit dem Betreiber abgeschlossenen Vertrages zur Betretung und Benutzung des Bays berechtigt sind.

    1.4. Der Betreiber ist berechtigt, Details über Verhaltensregeln im Bay, Hygienemaßnahmen und den Betrieb der zur Verfügung gestellten Einrichtungen in einer Hausordnung bekannt zu geben.

  2. Vertragsschluss 

    2.1. Der Vertrag zwischen dem Betreiber und dem Kunden kommt durch Unterfertigung des Vertrages im Bay oder durch Abschluss des Vertrages über die Website des Betreibers („Online-Verträge“) zustande. Für Online-Verträge mit Verbrauchern gelten die Sonderbestimmungen nach Punkt 9. dieser AGB. Einzelvertragliche Regelungen im Vertrag gehen diesen AGB vor. 

    2.2. Bei Vertragsabschluss ist dem Kunden eine Kopie des Vertrages zu übergeben. Dem Kunden sind auf Wunsch weitere Vertragskopien auszufertigen.

    2.3. Verträge mit Minderjährigen (unter 18 Jahre) können nur mit schriftlicher Zustimmung des gesetzlichen Vertreters abgeschlossen werden.

    2.4. Aus einer Reservierung für bestimmte Zeiten kann kein Anspruch auf den späteren Abschluss eines Vertrages hergeleitet werden. Der Kunde und Play Bay verpflichten sich jedoch, eine geplante, anderweitige Inanspruchnahme oder einen Verzicht auf den vornotierten Termin unverzüglich mitzuteilen.

    2.5. Sie können jederzeit den Rücktritt von der Teilnahme an den verschiedenen Services erklären. Ein etwaiges Widerrufsrecht bleibt unberührt. Die Rücktrittserklärung kann schriftlich erfolgen. Im Falle eines Rückstritts fallen Stornokosten an:

    Bootcamps und Firmenevents: Erfolgt der Rücktritt mehr als zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn, fallen keine Stornokosten an. Erfolgt der Rücktritt weniger als zwei Wochen, aber länger als 7 Wochentage vor Veranstaltungsbeginn, sind 50 % des zu zahlenden Dienstleistungsbetrages zu zahlen. Erfolgt der Rücktritt 7 Wochentage oder kürzer vor Veranstaltungsbeginn, so ist das volle Entgelt zu zahlen.

    Content Creator Raum und Gaming Slots (Über Online-Buchungstool): Erfolgt der Rücktritt mehr als 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn, fallen keine Stornokosten an. Erfolgt der Rücktritt weniger als 24 Stunden, aber länger als 6 Stunden vor Veranstaltungsbeginn, sind 50 % des zu zahlenden Dienstleistungsbetrages zu zahlen. Erfolgt der Rücktritt 6 Stunden oder kürzer vor Veranstaltungsbeginn, so ist das volle Entgelt zu zahlen. Im Falle von im Vertrag inkludierten Stunden, werde die Prozentangaben von oben dem Stundenkonto entsprechend abgezogen.  

  3. Leistungsgegenstand und Leistungsumfang

    3.1. Art und Umfang der Leistungen richten sich nach dem Vertrag sowie den angebotenen und gewählten Zusatzleistungen bzw. -paketen (z.B. Coaching, Streaming, Freies spielen usw.). 

    3.2. Eine Übertragung der Mitgliedschaft ist ausgeschlossen.

    3.3 Der genaue Leistungsumfang ergibt sich grundsätzlich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung, welcher der Kunde durch Play Bay erhält.

  4. Nutzung des Bays

    4.1. Zutrittsgewährung 

    4.1.1. Jeder Kunde ist zur Betretung und Nutzung des Bays und deren Einrichtungen während der Öffnungszeiten und nach Maßgabe des Vertrages berechtigt.
    4.1.2. Jeder Kunde erhält bei Vertragsschluss eine MemberCard. Die Membercard ist nicht übertragbar. Jede unbefugte Weitergabe der MemberCard ist untersagt. Jeder Kunde ist verpflichtet, die MemberCard sorgfältig zu verwahren. Jeder Verlust sowie jede Beschädigung ist dem Betreiber unverzüglich zu melden. Bei schuldhaftem Verlust oder schuldhafter Unbrauchbarmachung der MemberCard durch den Kunden ist für die Neuausstellung der MemberCard eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 5,00 zu entrichten. Die alte MemberCard verliert mit Ausstellung der neuen MemberCard ihre Gültigkeit. 
    4.1.3. Der Zutritt zum Bay ist ausschließlich mit aufrechter Mitgliedschaft und nach Vorweisen der MemberCard möglich. 
    4.1.4. Eine Mitnahme von Tieren ist nicht gestattet. 
    4.1.5. Alkoholisierten Kunden, die unter erkennbaren Einfluss von sonstigen Sucht- oder Betäubungsmitteln stehen, kann der Zutritt für die Dauer der Beeinträchtigung verweigert werden. 
    4.1.6. Die Mitnahme von Waffen, Einnahme von alkoholischen Getränke, illegalen Sucht- und Betäubungsmitteln sowie nicht zugelassener leistungssteigernder Mittel in den Räumlichkeiten ist untersagt. 

    4.2. Hygienevorschriften 

    4.2.2. Die Mitnahme oder der Verzehr von mitgebrachten Speisen ist untersagt ist an den Geräten untersagt und nur in der Lobby erlaubt.
    4.2.3. Sämtliche Bereiche des Bays sind sauber zu halten. Abfälle sind in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen.

    4.3. Sicherheitsvorschriften 

    4.3.1. Sämtliche Geräte dürfen nur ihrem Verwendungszweck entsprechend verwendet werden. Jeder Kunde ist verpflichtet, sich bei Unkenntnis vor Verwendung eines Gerätes über die Anwendungshinweise und Bedienungsvorschriften zu informieren und diese bei Verwendung der Geräte zu beachten. 
    4.3.2. Sämtliche Einrichtungen, Geräte und Bereiche sind pfleglich und schonend zu behandeln. 
    4.3.3. Mitgebrachte Sachen sind ordnungsgemäß in den dafür vorgesehenen Ablagekästen zu verstauen und dürfen nicht im Bay zurückgelassen werden. 

    4.4. Unterlassen von Gefährdungen und Belästigungen

    4.4.1. Jeder Kunde hat unnötigen Lärm, Belästigungen und jede Gefährdung von anderen Kunden zu unterlassen. 
    4.4.2. Die Anfertigung von Foto- und Videoaufnahmen anderer Kunden ist nur nach deren vorheriger Einwilligung zulässig. 
    4.4.3. Im Falle von Verletzungen anderer Kunden ist jeder Kunde angehalten, zumutbare Hilfeleistungsmaßnahmen zu setzen und Erste Hilfe zu leisten. 

    4.5. Sonstiges 

    4.5.1. Soweit es zur Einhaltung der in diesen AGB festgelegten Vorschriften erforderlich ist, um Gefahren vorzubeugen, Schäden zu vermeiden und abzuwehren sowie um Belästigungen und Beeinträchtigungen der Gesundheit anderer Kunden hintanzuhalten können der Betreiber und seine Mitarbeiter Verhaltensanweisung erteilen. Diesen Anweisungen ist Folge zu leisten. Kunden, die diesen Verhaltensanweisungen nicht Folge leisten, können für eine angemessene Dauer des Bays verwiesen werden.
    4.5.2. Das Anbieten sowie die Abhaltung jeglicher selbstständiger Gewerbeausübung im Bay, wie etwa entgeltlicher Coachings, Kurse oder sonstiger kostenpflichtiger Trainingseinheiten bedarf einer voriger individueller Vereinbarung mit dem Betreiber.
    4.5.3. Der Betreiber ist nicht verpflichtet, die psychische und physische Eignung eines Kunden zu überprüfen. Die gewählte Art, der Umfang und die Intensität des Trainings liegen in der Eigenverantwortung jedes einzelnen Kunden. Es wird dringend empfohlen, das Training stets nach den individuellen körperlichen und geistigen Fähigkeiten auszurichten und bei Auftreten von Beschwerden abzubrechen und gegebenenfalls einen Arzt aufzusuchen.

  5. Öffnungszeiten

    5.1. Die Öffnungszeiten sind: Dienstag – Donnerstag: 11:00 Uhr bis 22:00 Uhr und Freitags – Sonntags 11:00 Uhr bis 23:00 Uhr

    5.2. Geringfügige Änderungen der Öffnungszeiten sind zulässig, wenn sich dadurch die tägliche Öffnungszeit – im Vergleich zu den dem Vertrag zu Grunde liegenden Öffnungszeiten – um nicht mehr als eine Stunde ändert (z.B. 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr statt 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr) und die wöchentliche Gesamtöffnungszeit dadurch nicht gemindert wird. Geplante Änderungen der Öffnungszeiten sind durch Aushang im Bay zumindest vierzehn Tage vor Wirksamwerden zu verkünden.

  6. Entgelt 

    6.1. Das vertraglich vereinbarte Entgelt (Beitrag) ist jeweils am 5. eines Monats im Vorhinein zur Zahlung fällig. Der Beitrag versteht sich inkl. Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Die Zahlung ist rechtzeitig, wenn Sie am Fälligkeitstag veranlasst worden ist. 

    6.2. Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Betreiber berechtigt, Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe in Rechnung zu stellen. Bei Zahlungsrückständen können darüber hinaus Betreibungskosten in der Höhe von bis zu EUR 10,00 geltend gemacht werden, sofern die Kosten zur Einbringung der Rückstände notwendig sowie zweckentsprechend sind und in einem angemessenen Verhältnis zur offenen Forderung stehen. 

    6.3 Die Parteien vereinbaren, dass bei besonderer Verschmutzung eine Reinigungspauschale von brutto 250,00 EUR fällig wird. Nicht umfasst von dieser Pauschale sind eventuell entstehende zusätzliche Ansprüche wegen der Zerstörung, Beschädigung oder verstärkten Abnutzung von Gegenständen.

    6.4. Die Abrechnung aller Leistungen für den Content Creator Raum oder die einzeln buchbaren Gaming Slots und entstandenen Nebenkosten erfolgen vor Durchführung der gebuchten Leistungen unter Anrechnung eventuell geleisteten Anzahlungen.

    6.5. Die Abrechnung aller Leistungen für Bootcamps oder Events (Turniere, Firmenevents etc.) und entstandenen Nebenkosten erfolgen zu 50% bei Buchung der Leistungen. Der ausstehende Restbetrag wird 7 Werktage vor Durchführung der Leistung sofort in Rechnung gestellt und ist sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug behält sich Play Bay vor, Verzugszinsen und Mahngebühren geltend zu machen. Die Verzugszinsen betragen bei Unternehmen 10% Punkte und bei Privatpersonen 7% Punkte über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank. Der Nachweis eines höheren Verzugsschadens bleibt Play Bay vorbehalten.

  7. Zahlungen

    7.1. Bei Online-Zahlungen über Debit, Kreditkarten, Sepa Lastschrift und/oder Überweisungen wird das sichere Zahlungssystem SSL verwendet. Dieses Protokoll ermöglicht eine risikofreie Datenübertragung indem es verhindert, dass Daten gesehen, verändert oder verfälscht werden. Play Bay kann auf keinen Fall auf Kreditkartendaten oder Zugangsdaten zugreifen.

    7.2. Der Kunde kann den Kaufpreis per Debit, Kreditkarten, Sepa Lastschrift und/oder Überweisungen zahlen.
    Bei Zahlung per Kreditkarte entspricht der Zahlungszeitpunkt dem Zeitpunkt der Bestellung. Im Fall einer Zurückweisung der Kreditkartenabbuchung verpflichtet sich der Kunde, nach Erhalt der Leistung innerhalb von 10 Tagen den Preis zzgl. eventuell angefallener Kosten zu zahlen. Zu diesen Kosten gehören u.a. die Kosten, die aufgrund des Widerrufs der Kreditkartenabbuchung entstehen.
    Bei Auswahl der Zahlungsart SEPA-Lastschrift ist der Rechnungsbetrag nach Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats fällig. Der Einzug der Lastschrift erfolgt, bevor die Dienstleistung in Anspruch genommen wurde. Wird die Lastschrift mangels ausreichender Kontodeckung oder aufgrund der Angabe einer falschen Bankverbindung nicht eingelöst oder widerspricht der Kunde der Abbuchung, obwohl er hierzu nicht berechtigt ist, hat der Kunde die durch die Rückbuchung des jeweiligen Kreditinstituts entstehenden Gebühren zu tragen, wenn er dies zu vertreten hat. Außerdem erfolgt bei der Zahlungsoption Lastschrift eine Bonitäts- und Datenprüfung.

  8. Vertragsdauer und (vorzeitige) Beendigung des Vertrages 

    8.1. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Kündigung ist rechtzeitig, wenn sie dem Vertragspartner spätestens einen Monat vor Vertragsende zugegangen ist. 

    8.2. Der Betreiber kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung – auch vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit und ohne an Kündigungsfristen und -termine gebunden zu sein – kündigen, wenn: 
    8.2.1. Der Kunde mit der Bezahlung des Beitrages in Verzug ist und der ausständige Beitrag trotz einer Nachfristsetzung von zumindest 14 Tagen nicht vollständig entrichtet wird; 
    8.2.2. der Kunde wiederholt und trotz erfolgter Abmahnung gegen die Vorschriften zur Nutzung des Bays (Punkt 4. dieser AGB) verstößt. Eine Abmahnung ist nicht erforderlich, wenn ein Kunde infolge der Verletzung dieser AGB schuldhaft die Gesundheit einer anderen Person gefährdet oder eine andere Person verletzt hat; 
    8.2.3. der Kunde im Bay gerichtlich strafbare Handlungen vollzieht. 

    8.3. Der Kunde kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung – auch vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit – vorübergehend aussetzen, wenn: 
    8.3.1. der Kunde aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalles länger als 30 Tage am Training gehindert wird; oder 
    8.3.2. der Kunde nach Abschluss des Vertrages von ihrer Schwangerschaft erfährt. Die Verhinderung ist durch ein fachärztliches Attest zu bescheinigen. Im Falle der Schwangerschaft ist zur Bescheinigung die Vorlage des Mutter-Kind-Passes erforderlich. Der Nachweis ist umgehend nach Bekanntwerden des Hinderungsgrundes anzuzeigen. 

    8.4. Für die Dauer der Aussetzung ist der Kunde von der Zahlung des Beitrages befreit. Die Leistungen des Vertrages können vom Kunden während der Dauer der Aussetzung nicht in Anspruch genommen werden. Nimmt der Kunde trotz Aussetzung des Vertrages Leistungen des Bays in Anspruch, kommt es zu keiner Befreiung von der Zahlungspflicht. 

    8.5. Die durch den Kündigungsverzicht bewirkte Mindestvertragslaufzeit sowie Kündigungstermine und -fristen verlängern sich um die Dauer der Aussetzung. Das Ende der Verhinderung ist dem Betreiber anzuzeigen. Im Falle der Schwangerschaft endet die Verhinderung 8 Wochen nach dem Ende der Schwangerschaft. 

    8.6. Dauert die Verhinderung aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls länger als 90 Tage an, kann der Kunde den Vertrag kündigen, ohne an den Kündigungsverzicht, die Kündigungsfristen und Termine gebunden zu sein. 

    8.7. Das Recht beider Vertragsparteien, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, wird durch diese besonderen Kündigungsmöglichkeiten weder ausgeschlossen noch beschränkt. 

  9. Betriebsunterbrechungen 

    9.1. Zur Sanierung, Reinigung und Reparatur des Bays sind gänzliche Betriebsunterbrechungen bis zum Ausmaß von 14 durchgängigen Kalendertagen, höchstens aber von 21 Kalendertagen pro Jahr möglich. Diese Betriebsunterbrechungen sind mindestens 7 Tage vorab per Aushang im Bay bekanntzumachen. Ungeachtet dessen, hat der Betreiber Betriebsunterbrechungen auf ein geringstmögliches Ausmaß zu beschränken.

    9.2. Für länger dauernde Betriebsunterbrechung wird die Mitgliedschaft um das Ausmaß der Betriebsunterbrechung verlängert. Nach Wahl des Kunden kann auch der anteilige Beitrag rückerstattet bzw. gutgeschrieben werden. 

  10. Sonderbestimmungen für Online-Verträge mit Verbraucher

    10.1. Der Vertrag kann auch über die Website des Betreibers abgeschlossen werden. Mit Anklicken der Schaltfläche wird ein verbindliches Angebot zum Abschluss des gewählten Vertrages abgeben. Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots per E-Mail zustande. Eine automatisch generierte E-Mail, mit dem lediglich der Erhalt des Angebots bestätigt wird, gilt nicht als Annahme des Angebots. 

    10.2. Verbraucher können Online-Verträge binnen vierzehn Tagen ab Vertragsschluss ohne Angaben von Gründen widerrufen werden. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Verbraucher den Betreiber Name des Unternehmens, Anschrift, Tel.Nr, E-Mail mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abzusenden. 

    10.3. Wenn ein Verbraucher den Vertrag widerruft, wird der Betreiber sämtliche Zahlungen, die vom Verbraucher geleistet wurden, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem die Mitteilung des Widerrufs beim Betreiber eingegangen ist, zurückzahlen. Für diese Rückzahlung verwendet der Betreiber dasselbe Zahlungsmittel, das der Verbraucher bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Verbraucher wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

    Benötigte Informationen für den Widerruf:

    Absender: Vollständige Kontaktdaten des Kunden
    An: Play Bay GmbH, Große Reichenstraße 27, 20457 Hamburg
    Widerruf des Vertrages: Kundennummer/Bestellnummer
    Textliche Darlegung der Widerrufung: Fügen Sie Ihre Begründung des Widerrufsrechts ein
    Datum:
    Unterschrift:

    10.4. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, oder Dienstleistungen binnen 14 Tage der Widerrufsfrist in Anspruch genommen wurden, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Der Betrag errechnet sich auf Grundlage der Konditionen des initial gewählten Vertrages.

  11. GEMA

    11.1 Die rechtzeitige Anmeldung GEMA-pflichtiger Werke bei der GEMA sowie die fristgerechte Entrichtung der GEMA-Gebühren sind alleinige Pflichten des Kunden. Play Bay kann rechtzeitig vor der Veranstaltung vom Kunden den schriftlichen Nachweis der Anmeldung der Veranstaltung bei der GEMA, den schriftlichen Nachweis der Entrichtung der GEMA Gebühren und/oder den schriftlichen Nachweis der Rechnungsstellung durch die GEMA gegenüber dem Veranstalter verlangen. Soweit der Kunde zum Nachweis nicht in der Lage oder hierzu nicht bereit ist, kann Play Bay eine Sicherheitsleistung in Höhe der voraussichtlich anfallenden GEMA-Gebühren vom Kunden verlangen.

  12. COVID-19

    12.1 Play Bay bietet nach den gesetzlichen Vorlagen die 3G (Genesen, Geimpft, Getestet) Regel für alle Kunden an. Die erforderlichen Nachweise werden bei Betreten der Immobilie geprüft und mit amtlichen Ausweisen auf Richtigkeit abgeglichen. Mitarbeiter sind dabei angehalten alle Nachweise nach bestem Wissen und Gewissen zu prüfen. Nur bei einer Einhaltung der aktuell gültigen Auflagen wird ein Einlass und die Benutzung der Flächen gewehrt. Play Bay übernimmt keinerlei Haftung im Bezug auf gefälschte oder veränderte Dokumente und kann eine Richtigkeit nicht vollumfänglich gewährleisten.

  13. Schlussbestimmungen 

    13.1. Der Kunde hat bei Abschluss des Vertrages wahrheitsgemäße Angaben über vertragsrelevante persönliche Daten zu machen. Der Kunde hat dem Betreiber jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse, Bankverbindung, etc.) unverzüglich bekanntzugeben. 

    13.2. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, so bleibt die Gültigkeit der AGB im Übrigen unberührt. 

    13.3. Es gilt deutsches Recht. Vertragssprache ist Deutsch.

    13.4. Gegenüber Kunden, die in Deutschland keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben oder nicht in Deutschland beschäftigt sind sowie gegenüber Unternehmern ist jenes Gericht ausschließlich örtlich zuständig